Betreuungsgeld – Verknüpfung mit Kindervorsorgeuntersuchungen bringt nichts

Zu Medienberichten über die innerhalb der CDU/CSU getroffenen Vereinbarung, die Zahlung des Betreuungsgeldes von der Wahrnehmung ärztlicher Vorsorgeuntersuchungen kleiner Kinder abhängig zu machen, erklärt Susanne Miks, Landtagskandidatin der Ammerländer GRÜNEN:
 
Die Zahlung des Betreuungsgeldes mit der Inanspruchnahme von Kindervorsorgeunter-suchungen zu verknüpfen, bewirkt so gut wie nichts. In dieser Altersklasse der 0-3Jährigen nehmen ohnehin schon fast 100 Prozent der Kinder an den Vorsorgeuntersuchungen teil. Das Betreuungsgeld wird durch die Verknüpfung mit Kindervorsorgeuntersuchungen nicht zu einem sinnvollen Instrument.

Unsere GRÜNE Forderung lautet deswegen weiterhin, vom Betreuungsgeld Abstand zu nehmen und stattdessen mehr Geld in den Ausbau von qualitativ hochwertigen Kinder-tageseinrichtungen zu investieren.

Anstatt dem Auftrag des Grundgesetzes in Artikel 3 nachzukommen, der die Gleichstellung von Frau und Mann in unserer Gesellschaft gebietet, werden mit dem Betreuungsgeld genau entgegengesetzt negative Anreize für die Erwerbstätigkeit von Frauen gesetzt. Mit dem Betreuungsgeld gibt die Regierung Geld für etwas aus, das allen ihren politischen Zielen bezüglich einer stärkeren Erwerbstätigkeit von Frauen und der Gleichstellungspolitik entgegen steht. Ganz im Gegenteil:  Mit dem Betreuungsgeld ein rückwärts gewandtes Familienbild protegiert.

Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ist bereits gesetzlich verankert, dessen Ausbau hinkt jedoch gewaltig hinter dem Bedarf her. So kommen auf die Kommunen, die die unverantwortliche Politik der Bundesregierung dann ausbaden müssen, hohe finanzielle und logistische Belastungen zu. Um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige nachkommen zu können, müssen alle vorhandenen Mittel in den Kita-Ausbau fließen. Gerade das Schlusslicht Niedersachsen hat hier noch enormen Nachholbedarf!

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