Bündnis 90 / Die Grünen Kreistagsfraktion Ammerland:
Susanne Miks, Hergen Erhardt, Georg Köster, Bernd Janßen, Eckhard Roese, Stefan Töpfel
22. November2020
Sehr geehrter Herr Dr. Jürgens,
im Frühjahr dieses Jahres wurde in Garnholt ein Adlerhorst zerstört, ohne dass man den Täter oder die Täterin ermitteln konnte. Die Landtagsverwaltung hatte auf Anfrage der Abgeordneten Susanne Menge geantwortet (Drucksache 18/7007), dass Seeadler unter strengem Schutz stehen. Aufgrund seiner Seltenheit gilt er weiterhin als bedrohte Art. 2019 gab es landesweit lediglich 73 brütende Seeadler-Paare.
Dieser Schutz ist aber weitestgehend wirkungslos. Das Zerstören von Nestern oder das Vergrämen ist verboten. Doch solche Verstöße gegen das Artenschutzrecht werden nicht systematisch erfasst. Das Land kann keinen einzigen Fall nennen, in denen ein Täter ermittelt und strafrechtlich verfolgt wurde.
Können Sie uns folgende Fragen beantworten:
1. Welche Maßnahmen zum Schutz bedrohter Vogelarten ergreift die Untere Naturschutzbehörde?
2. Welche Probleme spielen eine entscheidende Rolle dafür, weshalb die Schutzmaßnahmen nicht vollzogen werden (Personalknappheit, fehlende Gesetzesvorgaben ...)?
3. In welcher Form findet eine Kooperation mit der Polizei statt und wie gehen die Ermittlungsbehörden vor, um Nestzerstörer:innen ausfindig zu machen? Oder anders gefragt: Welche Ursachen sind verantwortlich dafür, dass man keinen Täter/keine Täterin für die Nestzerstörung nachweisen konnte?
4. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz der Seeadler wird der Landkreis in die Wege leiten?
5. Ist es möglich auch nach Nestzerstörung einen besonderen Schutz des Gebietes auszusprechen, damit sich durch die Tat keine Besserstellungen ergeben?
Für die Grünen grüßt
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