Von: Susanne Menge
Susanne Menge: Rot-Grün entlastet Kommunen und stärkt Qualität der Schulen
Die Landesregierung hat am 26. September 2017 die Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKInvFG) beschlossen. Mit diesem Gesetz leitet Rot-Grün die Investitionsmittel des Bundes weiter, die für finanzschwache Kommunen bereitgestellt werden. Fast 300 Millionen Euro können die kommunalen Schulträger dann in niedersächsische Schulen investieren.
Die regional zuständige Grünen-Landtagsabgeordnete Susanne Menge erklärt: „Das Geld wird von der rot-grünen Landesregierung schnell und unbürokratisch zur Sanierung von Schulinfrastruktur in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Dadurch können die Mittel zügig den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen – und das Lernen und Arbeiten in den Schulen verbessert werden.“ Insgesamt werden bis zu 85 Prozent der niedersächsischen Kommunen von den Geldern profitieren können. „Die Instandhaltung der Gebäude und deren Ausstattung sind wichtige, aber auch kostspielige Aufgaben für die Schulträger. Mit der Bereitstellung der Mittel setzt Rot-Grün erneut den Fokus auf eine Entlastung der Kommunen und mehr Qualität der Schulen“, so Menge.
Die regional zuständige Grünen-Landtagsabgeordnete Susanne Menge erklärt: „Das Geld wird von der rot-grünen Landesregierung schnell und unbürokratisch zur Sanierung von Schulinfrastruktur in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Dadurch können die Mittel zügig den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen – und das Lernen und Arbeiten in den Schulen verbessert werden.“ Insgesamt werden bis zu 85 Prozent der niedersächsischen Kommunen von den Geldern profitieren können. „Die Instandhaltung der Gebäude und deren Ausstattung sind wichtige, aber auch kostspielige Aufgaben für die Schulträger. Mit der Bereitstellung der Mittel setzt Rot-Grün erneut den Fokus auf eine Entlastung der Kommunen und mehr Qualität der Schulen“, so Menge.
Hintergrund:
Die zusätzlichen Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm können bis zum Jahre 2022 für investive Maßnahmen zur Sanierung der Schulinfrastruktur vor Ort genutzt werden. Die Verteilung erfolgt nach den Kriterien der anhand der Steuereinnahmekraft faktorisierten Schülerzahl (50%), der Arbeitslosenzahl (25%) und des Kassenkreditbestands (25%). Die rot-grüne Landesregierung hat sich erfolgreich gegenüber den Bund für eine Verlängerung des Förderungszeitraums um zwei Jahre eingesetzt, so dass ein etwaiges Rückforderungsrisiko minimiert werden konnte. Neben Investitionen in die originären kommunalen Schulträger können auch Schulen in freier Trägerschaft Finanzhilfen bei den jeweiligen Standortkommunen zu beantragen.