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16.02.2016

Von: Landtagsfraktion

Initiative will die Inklusion an Schulen verhindern

Am 12. Februar 2016 hat der Verein “Wir für bessere Schule e.V.“ die Volksinitiative „Bessere Schule“ vorgestellt.

Dazu sagt Julia Willie Hamburg, Mitglied im Kultusausschus und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion:

„Was die Initiative als ‚bessere Schule‘ zu verkaufen versucht, ist in Wahrheit die Schule von vorgestern. Wenn man das Kleingedruckte liest, wird deutlich: Hier werden allgemein unterstützte Anliegen wie eine Verbesserung der Unterrichtsversorgung benutzt, um zu verschleiern, dass es eigentlich um die Verhinderung der Inklusion geht.

Mit ihrer Forderung, die Förderschule Lernen wieder einzuführen, fällt die Volksinitiative deutlich hinter das von Schwarz-Gelb im Jahr 2012 beschlossene Schulgesetz zurück, das den Einstieg in die Umsetzung der Inklusion einläutete. Wer nach diesem wichtigen, ersten Schritt die Förderschule Lernen wieder auferstehen lassen will, dem geht es offensichtlich mehr um eine Konservierung der Separation als um eine Förderung.

Dass die Initiative für ihre vermeintlich ‚bessere Schule‘ auch noch Handlungsbedarfe erfindet, die nicht existieren, ist absolut überflüssig. Noch nie hat ein Schulgesetz Kindern und Eltern so viel Freiheit bei der Schulwahl geboten, wie unser rot-grünes Schulgesetz – mit der Rückkehr zu G9 haben wir die Attraktivität der Gymnasien deutlich gesteigert.“

Zum Hintergrund
Bei den Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative „Bessere Schule“  handelt es sich mehrheitlich um Funktionsträgern von Gymnasialverbänden sowie der Parteien CDU und FDP, die damit ihren eigens getätigten Einstieg in die Inklusion wieder zurücknehmen wollen und dem Prozess deutlich schaden.

Faktencheck:

  • Die Volksinitiative fordert, das herkömmliche Angebot an Förderschulen wieder einzuführen und verknüpft dabei die populäre Forderung nach einer besseren Unterrichtsversorgung mit der ohnehin erfüllten Forderung nach einem freien Wahlrecht der Schule.
  • Die zumutbare Fahrzeit von 60 Minuten zu einer Schule der Wahl wurde durch Rechtssprechung festgelegt und ist keine gesetzliche Vorgabe. Die Forderung nach einer einseitigen Festlegung für Gymnasien wird einer Gleichbehandlung der Schulformen und dem Ansinnen einer „besseren Schule“ gar nicht gerecht. Hier liegt eine einseitige Bevorteilung nahe.
  • Zudem zeigen wissenschaftliche Untersuchungen, dass Kinder mit Lernproblemen von einem gemeinsamen Unterricht mehr profitieren als von dem Besuch einer Förderschule Lernen.
Kategorien:Bildung
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