Kein Geld für Großprojekte wie die A 20

Die A 20 kann nicht finanziert werden. Diesen Schluss lässt eine Antwort der Bundesregierung[1] auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion zu. Danach beläuft sich der Finanzierungsbedarf ab 2013 für alle Bundesfernstraßenprojekte des „vordringlichen Bedarfs“ und des „weiteren Bedarfs mit Planungsrecht“ auf insgesamt 51,7 Milliarden Euro. In diesem Jahr seien für Bundesfernstraßenprojekte des vordringlichen Bedarfs 1,27 Milliarden Euro bereitgestellt. Im kommenden Jahr seien 730 Millionen Euro dafür vorgesehen. Für 2015 und 2016 geht die Finanzplanung von jeweils knapp 500 Millionen Euro aus. Daraus ergeben sich im Durchschnitt rund 750 Millionen Euro pro Jahr an Finanzmitteln für Projekte des vordringlichen Bedarfs. Knapp 70 Jahre würde es dauern bis die in den Bundesverkehrswegeplan eingestellten Projekte „abgearbeitet“ wären. Projekte des weiteren Bedarfs, wie die A 20, stünden dabei mit Sicherheit nicht an erster Stelle.

Der Finanzierungsbedarf für Straßenprojekte allein in Niedersachsen wird mit 6 Milliarden Euro beziffert. 2013 stehen für Niedersachsen Finanzmittel in Höhe von 123 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel für 2014 betragen 53 Millionen, für 2015 33 Millionen und für 2016 36 Millionen Euro. Im Durchschnitt entspricht das rund 60 Millionen pro Jahr. Wenn sich die Finanzmittel für Niedersachsen auf diesem Niveau halten, würde es rund 100 Jahre dauern, bis die niedersächsischen Projekte realisiert wären.

Hinzu kommt, dass durch den steigenden Erhaltungsbedarf für das Bundesfernstraßennetz eine Verlagerung der Finanzmittel zugunsten des Straßenerhalts erforderlich sein wird, was die Investitionsmittel in Neu- und Ausbauvorhaben weiter reduzieren wird. Zur Zeit werden 3 Milliarden Euro pro Jahr für Erhaltungsaufwendungen angesetzt[2]. Die Bundestagsdrucksache zeigt anhand von Tabellen anschaulich, wie die Investitionsmittel für Neu- und Ausbauvorhaben kontinuierlich sinken, während die Mittel für den Straßenerhalt ebenso kontinuierlich ansteigen. Für Niedersachsen sieht der Vergleich folgendermaßen aus[3]:

 

Verfügungsrahmen
2013 (Mio. Euro)
Rahmenvorgabe
2014 (Mio. Euro)
Finanzplanung
2015 (Mio. Euro)
Finanzplanung
2016 (Mio. Euro)
vordringliche Fernstraßenprojekte
des BVWP für Niedersachen
123533336
Erhaltungsmittel für Niedersachsen238253269279


Sowohl die aktuelle Mittelausstattung wie auch die zu erwartende Mittelverschiebung von Neubau zu Erhalt lassen wenig Spielraum für neue Großprojekte. Eine Autobahn wie die A 20, für die gerade einmal die Hälfte des durchschnittlichen Verkehrs auf bundesdeutschen Autobahnen prognostiziert wird, fällt bestimmt nicht unter die Ausnahmen. „Niedersachsen täte gut daran, nicht länger den Wunschträumen aus früheren Jahrzehnten nachzuhängen, sondern die Planungsmittel umzuschichten, um die überfälligen Erhaltungsmaßnahmen im bestehenden Verkehrswegenetz in Angriff nehmen zu können“, mahnt Uwe Schmidt, Sprecher der A 20-Gegner.

[1] Bundestagsdrucksache 17/14390 vom 17.07.2013
[2] Bundestagsdrucksache 17/14398 vom 18.07.2013
[3] Bundestagsdrucksache 17/14390 vom 17.07.2013

Pressesprecher A22-nie!: Uwe Schmidt (V.i.S.d.P.) • Frelsdorfer Str. 7 • 27432 Hipstedt • Tel.: 04768-304 • mobil: 0170-3330198 • eMail schmidt.hips@t-online.de

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