27.02.06 –
Die A22 wird nicht in das Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturmassnahmen aufgenommen.
Wie die Bürgerinitiative gegen die A20/ A22 aus informierten Kreis in Berlin erfahren hat, wird die A22 definitiv nicht in die Anlagenliste des Gesetzes zur Beschleunigung von Infrastrukturmassnahmen aufgenommen. Diese Entscheidung scheint unumkehrbar zu sein. Als Begründung wird kolportiert, dass sich die Bundesregierung nicht dadurch blamieren will, dass auf der Liste Projekte stehen, die später nicht realisiert werden (können), weil die Finanzierung nicht gewährleistet ist oder sie es nicht in den vordringlichen Bedarf des BVWP schaffen.
Dies ist eine enorme Schlappe für die Autobahnbeführworter, so Jörg Stark von der BI gegen A20/ A22 aus Himmelpforten. Die Sinnlosigkeit des Projektes wird so indirekt auch von der Bundesregierung zugegeben. Damit ist eine große Hoffnung der Autobahnbauer zerstört, schnell und ohne große Beteiligung der der Bevölkerung die Küstenautobahn durchzudrücken.
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