27.02.06 –
Die A22 wird nicht in das Gesetz zur Beschleunigung von Infrastrukturmassnahmen aufgenommen.
Wie die Bürgerinitiative gegen die A20/ A22 aus informierten Kreis in Berlin erfahren hat, wird die A22 definitiv nicht in die Anlagenliste des Gesetzes zur Beschleunigung von Infrastrukturmassnahmen aufgenommen. Diese Entscheidung scheint unumkehrbar zu sein. Als Begründung wird kolportiert, dass sich die Bundesregierung nicht dadurch blamieren will, dass auf der Liste Projekte stehen, die später nicht realisiert werden (können), weil die Finanzierung nicht gewährleistet ist oder sie es nicht in den vordringlichen Bedarf des BVWP schaffen.
Dies ist eine enorme Schlappe für die Autobahnbeführworter, so Jörg Stark von der BI gegen A20/ A22 aus Himmelpforten. Die Sinnlosigkeit des Projektes wird so indirekt auch von der Bundesregierung zugegeben. Damit ist eine große Hoffnung der Autobahnbauer zerstört, schnell und ohne große Beteiligung der der Bevölkerung die Küstenautobahn durchzudrücken.
Deutschland braucht einen handlungsfähigen Staat, der die Transformation der Wirtschaft flankiert. Dafür sind Regeln wichtig. Werden sie jedoch [...]
Seit Jahrzehnten fließt zu wenig Geld in den Schienenverkehr. Erst mit der letzten Bundesregierung sind die Mittel für die [...]
Unter dem Motto „Engagement leben und Bündnis entwickeln“ fand vom 12. bis 14. September der ELBE Ostkongress in der Lutherstadt Wittenberg in [...]