11.12.10 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Ich beantrage die Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:
Der Rat möge beschließen:
“Die Gemeinde Rastede wird für die Kommunalwahl 2011 einen Wahlbereich, deckungsgleich mit dem Gemeindegebiet, einrichten.”
Begründung:
Das neue NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) sieht folgende Ein-wohnerzahlen für die Einteilung von Wahlbereichen vor:
500 – 20.000 Ew. 1 Wahlbereich(e)
20.001 - 40.000 Ew. 1 bis 2 Wb.
40.001 - 50.000 Ew. 2 bis 3 Wb.
50.001 - 150.000 Ew. 3 bis 6 Wb.
150.001 - 350.000 Ew. 4 bis 8 Wb.
über 350.001 Ew. 5 bis 14 Wb.
Unsere Gemeinde liegt mit knapp über 20.000 Einwohnern in einem Bereich, in dem der Rat sowohl einen als auch zwei Wahlbereiche festlegen kann. In der Tendenz dieser Tabelle wird aber in Zeile 2 deutlich, dass 2 Wahlbereiche erst mit wesentlich höherer Einwohnerzahl als die Gemeinde Rastede sie zur Zeit hat, vorgesehen sind.
Folgende Argumente sprechen für den Antrag unserer Fraktion, einen Wahlbereich festzulegen:
Freundliche Grüße,
Gerd Langhorst
Den Antrag als PDF finden Sie >hier<
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