Schutz- und Klagefonds in den Startlöchern

Weit über hundert Gesellschafter des Schutz- und Klagefonds gegen die A22/20 sowie interessierte Bürger haben sich am Abend des 24. Oktober in Loxstedt/Hohewurth über das anstehende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 6 (Bremervörde) der A20 informiert. Eigens zu diesem Termin war Rechtsanwalt Peter Kremer aus Berlin angereist. Er vertritt den Schutz- und Klagefonds.

In einem einführenden Referat stellte Susanne Grube, eine der beiden Sprecherinnen des Klagefonds, den derzeitigen Planungsstand vor. Die Unterlagen für den Abschnitt bei Bremervörde würden in Kürze ausgelegt. Jeder hätte dann das Recht, Einwendungen vorzubringen. Das beträfe auch Menschen, die nicht direkt oder von anderen Abschnitten betroffen seien. Denn ein möglicher Bau des Abschnitts 6 bei Bremervörde würde auch Betroffenheiten an anderen Abschnitten nach sich ziehen.

Grube stellte unmissverständlich dar, dass entgegen anders lautender Äußerungen auch der Bremervörder Abschnitt nicht im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans stünde. Der einfache Vergleich mit den Kosten der vierten Elbröhre in Hamburg zeigte anschaulich, dass die geplante Elbquerung bei Drochtersen unter vier Milliarden Euro „nicht zu haben sei“. Die Finanzierung sei nach wie vor vollkommen ungeklärt. Damit sei aber die Realisierung des Projektes grundsätzlich in Frage zu stellen. Grube zeigte aber auch, dass in unserer Region weder ein Erreichbarkeitsdefizit bestünde noch die Bedeutung einer „europäischen Magistrale“ erwartet werden könne. Ihr Fazit war eindeutig: „Es besteht keine verkehrliche Notwendigkeit für diese Autobahn – auch nicht für die Hinterlandanbindung der Seehäfen!“

Rechtsanwalt Peter Kremer ging in seinen Ausführungen detailliert auf die möglichen Einwendungen der Bürger in diesem Verfahren ein. Er forderte auf, alle Aspekte einer Betroffenheit ausführlich zu beschreiben und auch mit Fotos oder Karten zu untermauern. Er stellte klar, dass nur wer jetzt mit seiner Einwendung seine Betroffenheit darstelle, die Möglichkeit hätte gegen das Projekt zu klagen. Die Einwendungen müssten fristgerecht eingereicht werden, da sie sonst nicht gewertet würden. Kremer sieht sich als Anwalt aller Gesellschafter des Schutz- und Klagefonds, die über dessen Lenkungsausschuss mit ihm in Verbindung sind.

Nach zweistündiger Information und Diskussion war allen klar, dass sie durch Rechtsanwalt Kremer gut vertreten werden. Es zeigte sich aber auch, dass dieser Autobahn noch viele schwerwiegende Hindernisse im Weg liegen, die eine Verwirklichung in weite Ferne rücken ließen.

Weitere Informationen zum Schutz- und Klagefonds gegen die A22/A20, wie z. B. die Vereinbarung, finden sich unter www.A22-nie.de.



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